Energieausweis

Energieeinspar-Verordnung (EnEV)

Nach der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) 2007 müssen ab dem 1. Juli 2008 Energieausweise für Wohngebäude erstellt werden, wenn Gebäude oder Wohnungen verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden.

Sollten Sie einen Energieausweis benötigen, können Sie mit Hilfe eines von uns zur Verfügung gestellten Erfassungsbogens den für Ihr Haus passenden Bedarfsausweis bei uns anfordern.

Eine Investition, die sich bezahlt macht!